Es wäre beinahe beruhigend, dass das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst genauso viel Ahnung vom Konzept "zweckgebundene Mittel" bzw. "zweckgebundene Rücklagen" hat wie die Innenprüfung der Goethe-Universität. Leider bedeutet das aber, dass beide Stellen keinen blassen Schimmer von *ordnungsgemäßer* öffentlicher Finanzwirtschaft haben. Die u.a. Kassenrücklagen zur Vermeidung von Kreditaufnahmen umfasst. Oder dass Mittel zur Verbesserung von etwas nicht verausgabt werden können, wenn für die Grundausstattung dessen, das verbessert werden soll, schon keine Mittel da sind. Will sagen: Komplementärmittel sind schön und gut, aber wenn das, wozu sie komplementär fließen würden, nicht finanzierbar ist, dann liegen sie halt rechtlich zwingend ungenutzt herum. Weil, nun, ZWECKBINDUNG. Hat auch was mit [demokratischer] Legitimation und so zu tun. Dass Geld nicht einfach so für beliebige Ausgaben verwendet werden kann, sondern für den Zweck, den diejenigen, die das Geld zur Verfügung gestellt haben, festgelegt haben.
Aber solcherlei Konzepte sind sowohl Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann, als auch der Innenprüfung der Uni Frankfurt wesensfremd. Denn da geht es nicht um demokratische Legitimation, sondern um populistische Vereinfachung in der Darstellung und darum, bestimmte Stellen zu gängeln, die es geschafft haben, sich unbeliebt zu machen.
Zum Beispiel durch Nachdenken über so'ne Sachen wie Demokratie.
Aber solcherlei Konzepte sind sowohl Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann, als auch der Innenprüfung der Uni Frankfurt wesensfremd. Denn da geht es nicht um demokratische Legitimation, sondern um populistische Vereinfachung in der Darstellung und darum, bestimmte Stellen zu gängeln, die es geschafft haben, sich unbeliebt zu machen.
Zum Beispiel durch Nachdenken über so'ne Sachen wie Demokratie.
Bornheimer - am Mittwoch, 5. Mai 2010, 14:15 - Rubrik: Akademisches